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ZSKHelp_SIB

Hinweis zur Verwendung der Zinsstrukturkurve (ZSK)

Ihr aktueller Standort in der WiBe SIB …

Sie befinden sich im Menü ''Daten" im Untermenü 'Maßnahmenkopfdaten', mit dem Sie einige generelle Festlegungen der aktuell geöffneten Maßnahme ändern können. Im Kasten „Abzinsung“ haben Sie auf den Link geklickt, mit dem Sie diese ergänzenden Hinweise zur Anwendung der sog. Zinsstrukturkurve erhalten.

Sie kehren zurück zum Untermenü 'Maßnahmenkopfdaten' mit der "Zurück" Schaltfläche Ihres Browsers.

Die Entscheidung zwischen der Abzinsung mit fixem Zinssatz oder mit Zinsstrukturkurve steht nur bei der Neuanlage einer Maßnahme zur Verfügung; sie kann hier nicht geändert werden. Wenn Sie später dennoch zwischen beiden Abzinsungswegen umschalten müssen, nutzen Sie das Untermenü 'Projektverwaltung' im Menü "Maßnahmen": legen Sie dort eine Kopie der Maßnahme an mit der Option, die Art der Abzinsung erneut auszuwählen.

Die Entscheidung zwischen fixem Zinssatz oder Zinsstrukturkurve treffen Sie, indem Sie bei der Neuanlage einer Maßnahme zu Beginn einige SIB-spezifische Fragen1 beantworten. Anhand dieser Antworten wählt die Anwendung WiBe SIB die korrekte Option aus. Der gesetzliche Hintergrund dazu wird durch die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen gegeben; es findet sich u. a. folgender Hinweis:

Dieser manuelle Weg ist recht mühsam und müsste auch bei jeder erneuten Berechnung wieder durchlaufen werden. Die Anwendung WiBe SIB erspart Ihnen dies – Sie müssen zu Beginn nur mit den oben erwähnten Fragen festlegen, ob die ZSK Zinsstrukturkurve zur Anwendung kommen soll oder nicht.

Auf der nächsten Seite finden Sie die aktuellen Vorgaben, die der SIB mit dem Finanzministerium vereinbart hat (Stand 02/2016):


Entscheidungshilfe „Anwendung der ZSK Zinsstrukturkurve“

Merkmal:

Fixer Zinssatz

Zinsstrukturkurve

Finanziell bedeutsam:
Wertgrenze in Euro

unter 5.000.000 €

ab 5.000.000 €

Längerfristig: Betrachtungszeitraum

kürzer als 25 Jahre

25 Jahre und länger

wesentlicher privater Finanzierungsanteil: (Miete, Mietkauf, Leasing, ÖPP oder andere privat finanzierte Handlungsoptionen)

nicht relevant

relevant

Die Zinsstrukturkurve ist anzuwenden, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Maßgebliche Quelle: Abstimmung SIB-Zentrale mit SMF vom 11.02.2016

sowie: Arbeitsanleitung des Bundesministeriums der Finanzen (2011, 2017, 2021),
s. https://wibe.de/arbeitsanleitung-wirtschaftlichkeitsuntersuchungen-des-bmf/ und
Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen finanzwirksamer Maßnahmen nach § 7 BHO (BRH 2013), s. https://wibe.de/anforderungen-an-wirtschaftlichkeitsuntersuchungen-finanzwirksamer-massnahmen-nach-§-7-bundeshaushaltsordnung/

1 Die Fragen und Antwortmöglichkeiten sind definiert im jeweiligen Kriterienkatalog und können mit der Rolle "Katalogautor" angepasst werden; sie gelten ab dann für die Neuanlage von Maßnahmen.

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